Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100

Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:

  • Neue Kundenanlagen
  • Zu erweiternden Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
  • Vorübergehend angeschlossenen Anlagen
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >12kVA
  • Stationären elektrischen Speichern
  • Erzeugungsanlagen
  • Kundeneigenen Notstromaggregaten
  • Geräten zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpen), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
  • Einzelgeräten (auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
  • Anschlusschränken im Freien

    Bitte beantragen Sie diese Geräte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin mit beigefügtem Vordruck einschließlich des Datenblattes des geplanten Gerätes.
Anmeldung zum Netzanschluss

Hinweis:

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden.

  • Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.

  • Die Anmeldung ist von Ihrem Elektroinstallateur auszufüllen und bei uns einzureichen.

  • WICHTIG: Die Anmeldung muss vor der Installation stattfinden.


Informationen für Installateure:

Die entsprechenden Formulare für die Anmeldung finden Sie im Downloadcenter. Senden Sie diese bitte an planung@stadtwerke-leine-solling.de.